Versammlung zur Vereinigung mit der Erlöserkirche 10. Mai 2026 11 Uhr

Nikodemuskirche Westen
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Versammlung zur Vereinigung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde München-Nikodemuskirche mit der Evang.-Luth. Kirchengemeinde München-Erlöserkirche

 

Sonntag, 10. Mai, 11 Uhr im Anschluss an den Gottesdienst, in der Nikodemuskirche, Echinger Str. 20

 

Liebe Gemeindemitglieder der Nikodemuskirche,

 

herzliche Einladung zu dieser Versammlung, in der es um die Zukunft Ihrer Kirchengemeinde geht. Der Kirchenvorstand der Evang.-Luth. Kirchengemeinde München-Nikodemuskirche hat die Vereinigung mit der Evang.-Luth. Kirchengemeinde München-Erlöserkirche beantragt. Mit einer Vereinigung ändert sich Ihre Gemeindezugehörigkeit. Gemäß den Ordnungen unserer Kirche werden Sie als Gemeindemitglieder daher vor der Vereinigung angehört und um ihre Meinung gebeten. Das Ergebnis dieser Versammlung wird in die Stellungnahme einfließen, die ich als Stellvertretende Dekanin zum Antrag auf Vereinigung abgeben werde.

 

An der Versammlung dürfen alle Gemeindemitglieder teilnehmen, die mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert sind oder mindestens 16 Jahre alt und die der Kirchengemeinde Nikodemuskirche seit mindestens drei Monaten angehören.

 

Der Antrag des Kirchenvorstands lautet wie folgt: „Der Kirchenvorstand der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde München-Nikodemuskirche beantragt nach § 15 Abs. 1 KGO i. V. m. § 4 Abs. 1 GebietsÄndV die Vereinigung der Evang.-Luth. Kirchengemeinden München-Nikodemuskirche und München-Erlöserkirche zu einer neuen Evang.-Luth. Kirchengemeinde München-Erlöserkirche mit Wirkung 1.1.2027.

Der Antrag wird wie folgt begründet: Die Vereinigung der Kirchengemeinden Nikodemus und Erlöserkirche eröffnet die Möglichkeit, kirchliches Leben unter veränderten personellen, finanziellen und baulichen Bedingungen dauerhaft zukunftsfähig zu gestalten. Angesichts der Herausforderungen durch Landesstellenplanung, sinkende Kirchensteuereinnahmen, Gebäudebedarfsplanung und die bauliche Belastung der Nikodemuskirche ist die Bündelung der Kräfte beider Gemeinden sachgerecht und notwendig. Sie schafft die Voraussetzung dafür, gottesdienstliche, gemeindliche und diakonische Aufgaben auch künftig verlässlich und mit klarem Profil wahrzunehmen und weiterzuentwickeln.“

 

Bitte kommen Sie zahlreich zu dieser Versammlung und beteiligen Sie sich! Nur so kann Ihre Meinung als Gemeindemitglied im Entscheidungsprozess berücksichtigt werden.  

 

Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen.

 

Ihre

 

Dr. Eva Hanke, Stellvertretende Dekanin